Je nach Familienstand gelten hier für Sie bestimmte Einkommensgrenzen, die Sie berechtigen einen sogenannten WBS zu beantragen.

Bei Singlehaushalten liegt diese Einkommensgrenze bei 18.000 € Jahresbruttoeinkommen. Sofern Sie den WBS vom Wohnungsamt erhalten, besteht die Möglichkeit  Wohnungen zu mieten, die  mit Hilfe von Fördergelden des Landes saniert wurden und daher mietpreisgebunden sind. Näheres hierzu erfahren Sie in den Wohnungsämtern Berlins.

Link Wohnungsämter