Der Senat von Berlin hat beschlossen, dass die Frist für den Einbau von Rauchmeldern nach § 48 Absatz BauO Bln bis zum 31.Dezember 2020 läuft und somit bis dahin auch die sanierten und unsanierten Objekte mit Rauchmeldern auszustatten sind.

Als Ihre WEG - Verwaltung weisen wir  darauf hin, dass die entsprechende Austattung dem Sondereigentum zuzuordnen ist und somit zunächst in der Verantwortung des einzelnen Eigentümers liegt.

Jedoch hatten alle Eigentümer im letztem Jahr die Möglichkeit, im Rahmen der stattgefundenen Eigentümerversammlung hierzu einen gemeinsammen Beschluss zu fassen. Entsprechend den Beschlüssen wurden die Rauchwarnmelder bis Ende 2020 installiert. Coronabedingte Verzögerungen wurden zwischenzeitlich ebenfalls abgearbeitet.

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