Als Ihre WEG - Verwaltung weisen wir  darauf hin, dass die entsprechende Austattung dem Sondereigentum zuzuordnen ist und somit zunächst in der Verantwortung des einzelnen Eigentümers liegt.

Jedoch hatten alle Eigentümer im letztem Jahr die Möglichkeit, im Rahmen der stattgefundenen Eigentümerversammlung hierzu einen gemeinsammen Beschluss zu fassen. Entsprechend den Beschlüssen wurden die Rauchwarnmelder bis Ende 2020 installiert. Coronabedingte Verzögerungen wurden zwischenzeitlich ebenfalls abgearbeitet.