Die Begründung des Lebensmittelpunktes in der Mietwohnung ist nicht erforderlich. (BGH,Kf.: 433;El.: 1465),

dass ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht, gehalten ist, einfache und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen anderer Mitmieter zu ergreifen? Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der Störung, wenn durch den Mitmieter verursachter Zigarettenrauch aus den darunterliegenden Räumen in die Mietwohnung eindringt. (LG Berlin, Kf.: 1432; Wl.: 1470),

dass ein Mieterhöhungsverlangen formell wiksam ist, wenn der Vermieter auf das einschlägige Mietspiegelfeld Bezug nimmt? Weder eine Beifügung des Mietspiegels noch die Angabe einer konkreten Spanne im Rasterfeld sind erforderlich. (LG Berlin, Kf.: 1518; Wl.: 1558).

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